Umsteigen & Förderung sichern
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema E-Mobilitätsförderung.
Förderungen und Vorteile
Lohnt sich der Umstieg auf ein E-Auto?
Als Grundregel muss hier fairerweise gesagt werden, dass ein Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug aktuell nur Sinn macht, wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass Fahrzeug zuhause laden zu können. An öffentlichen Ladestationen sind die Strompreise erheblich teurer und der Ladevorgang dauert länger als beim Treibstoff tanken.
Zusätzlich müssen die Gesamtkosten eines Elektrofahrzeugs mit einem Verbrenner verglichen werden. Hierzu zählen die Anschaffungskosten, die Strom- bzw. Kraftstoffkosten, die Betriebskosten (Wartung, Reparatur, Steuern und Versicherung), die Abschreibung für die Abnutzung sowie der Fahrzeugrestwert. Elektroautos haben zwar höhere Anschaffungskosten, schneiden aber aufgrund der geringen Stromverbrauchs- und Betriebskosten ab einer gewissen Fahrleistung pro Jahr besser ab.
Welche monetären und steuerlichen Vorteile bringen E-Autos mit sich?
- Aktuell gibt es diverse Fördermittel auf Bundes- und Landesebene für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (siehe Links am Ende).
- Wer privat ein rein elektrisches Fahrzeug erwirbt, ist auch von der Kfz-Steuer befreit.
- Für Dienstwagennehmer wird für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (reine Elektrofahrzeuge) kein Sachbezug angesetzt, für schadstoffarme Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis 126g/km nur 1,5% (alle Hybridfahrzeuge).
- Außerdem ist der „Strom vom Chef“ steuerfrei. D.h. der Strom, der Mitarbeitern zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, muss nicht versteuert werden. Ebenfalls sind Ladestationen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten übereignet, steuerlich begünstigt. Die für das Aufladen eines Dienstwagens zu Hause entstandenen Kosten können pauschal oder Kilowattstunden-genau vom Arbeitgeber erstattet werden.
- Für Unternehmen sind Elektrofahrzeuge bis zur Höhe der einfachen Luxustangente (40.000.-) vorsteuerabzugsberechtigt.
Gibt es in Sachen Führerschein Vorteile mit Elektroautos?
Da bei Lieferfahrzeugen die Nutzlast durch die verbauten Akkus sinkt, hat der österreichische Gesetzgeber hier vorgesorgt: Ist der Code 120 im Führerschein eingetragen, dürfen mit einem Führerschein der Klasse B auch elektrisch betriebene Fahrzeuge in Österreich mit einem zulässigen Höhergewicht bis 4250 kg gelenkt werden. Die Fahrzeuge müssen zum Gütertransport dienen. Voraussetzung zur Erlangung des Code 120: der Lenker muss in einer Fahrschule 5 Unterrichtseinheiten absolviert haben.
Ab 1.3.2022 wird der Code 120 nicht mehr eingetragen. Dann reicht ein durchgehender Besitz des Führerscheins der Klasse B für 2 Jahre.