Ihr Ansprechpartner für Business Lösungen

Sie benötigen einen Firmenwagen für Ihr Einzelunternehmen, Handwerksunternehmen oder einen Firmenwagen für den Innen- oder Außendienst?

Unternehmen erhalten bei uns besondere Angebote und Rabatte, bereits ab dem ersten Fahrzeug.

Dank Mobilitätsgarantie und unseren Finanzierungs- und Versicherungslösungen können Sie ganz entspannt für die Zukunft planen und sind in allen Branchen sicher unterwegs.

Welche Möglichkeiten gibt es für Sie als Unternehmen bei der Finanzierung? 

Leasing ist beim Neuwagenkauf die beliebteste Finanzierungsform. Leasing schont die Liquidität (für ungeplante Ausgaben).
Die Höhe der Leasingraten ist abhängig von: Anschaffungswert, Höhe der Anzahlung, Kilometerleistung, Laufzeit, Restwert und Zinsen.
Nach Ablauf der Laufzeit haben Sie drei Möglichkeiten: das Fahrzeug zurückgeben, das Fahrzeug zum Restwert kaufen oder den Leasingvertrag zu verlängern.

Ein Kredit wird meist beim Gebrauchtwagenkauf angewendet, seltener beim Neuwagenkauf. Auch hier ist die Kreditrate abhängig von:  Anschaffungswert, Höhe der Anzahlung, Kilometerleistung, Laufzeit, Restwert und Zinsen. Beim Kredit kann das Fahrzeug ohne Restwert finanziert werden.

Operating Leasing ist ein reines Mietgeschäft und daher eher für Firmen geeignet. Die Leasinggesellschaft trägt das Eigentümerrisiko. Als Unternehmer geben Sie nach Ablauf der Mietdauer das Fahrzeug einfach an den Leasinggeber zurück. Es gibt zudem Steuervorteile: Die Leasingrate kann als Aufwand sofort bilanziell voll in Ansatz gebracht werden.

Full-Service Leasing ist als Gesamtpaket (inkludiert Service- und Reparaturkosten, Reifenwechsel, Vignette…) mit dem Operating-Leasing eng verbunden. Die gesamten Kosten können ebenso als Aufwand sofort abgeschrieben werden.

Förderungen und Vorteile von E-Fahrzeugen

Als Grundregel muss hier fairerweise gesagt werden, dass ein Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug aktuell nur Sinn macht, wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass Fahrzeug zuhause laden zu können. An öffentlichen Ladestationen sind die Strompreise erheblich teurer und der Ladevorgang dauert länger als beim Treibstoff tanken.

Zusätzlich müssen die Gesamtkosten eines Elektrofahrzeugs mit einem Verbrenner verglichen werden. Hierzu zählen die Anschaffungskosten, die Strom- bzw. Kraftstoffkosten, die Betriebskosten (Wartung, Reparatur, Steuern und Versicherung), die Abschreibung für die Abnutzung sowie der Fahrzeugrestwert. Elektroautos haben zwar höhere Anschaffungskosten, schneiden aber aufgrund der geringen Stromverbrauchs- und Betriebskosten ab einer gewissen Fahrleistung pro Jahr besser ab.

  • Aktuell gibt es diverse Fördermittel auf Bundes- und Landesebene für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (siehe Links am Ende).
  • Wer privat ein rein elektrisches Fahrzeug erwirbt, ist auch von der Kfz-Steuer befreit.
  • Für Dienstwagennehmer wird für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (reine Elektrofahrzeuge) kein Sachbezug angesetzt, für schadstoffarme Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis 126g/km nur 1,5% (alle Hybridfahrzeuge).
  • Außerdem ist der „Strom vom Chef“ steuerfrei. D.h. der Strom, der Mitarbeitern zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, muss nicht versteuert werden. Ebenfalls sind Ladestationen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten übereignet, steuerlich begünstigt. Die für das Aufladen eines Dienstwagens zu Hause entstandenen Kosten können pauschal oder Kilowattstunden-genau vom Arbeitgeber erstattet werden.
  • Für Unternehmen sind Elektrofahrzeuge bis zur Höhe der einfachen Luxustangente (40.000.-) vorsteuerabzugsberechtigt.

Da bei Lieferfahrzeugen die Nutzlast durch die verbauten Akkus sinkt, hat der österreichische Gesetzgeber hier vorgesorgt: Ist der Code 120 im Führerschein eingetragen, dürfen mit einem Führerschein der Klasse B auch elektrisch betriebene Fahrzeuge in Österreich mit einem zulässigen Höhergewicht bis 4250 kg gelenkt werden. Die Fahrzeuge müssen zum Gütertransport dienen. Voraussetzung zur Erlangung des Code 120: der Lenker muss in einer Fahrschule 5 Unterrichtseinheiten absolviert haben.

Ab 1.3.2022 wird der Code 120 nicht mehr eingetragen. Dann reicht ein durchgehender Besitz des Führerscheins der Klasse B für 2 Jahre.

Weiterführende Informationen zur Elektromobilität

Informationen zur bundesweiten Umweltförderung: https://www.umweltfoerderung.at/

Übersichtliche Informationen über E-Mobilität für Unternehmen: https://www.wko.at/netzwerke/infopoint-e-mobilitaet

Informationen zum KFZ-Sachbezug: https://www.wko.at/lohnverrechnung/kfz-sachbezug

Für weitere Informationen sind unsere Experten die richtigen Ansprechpersonen.

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02212 2283 25 | binder@autohaus-koller.at

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